Die Bekanntmachung von Minister Miklós Kásler vom 30. April ging bis zum 1.Mai an die Gesundheitsämter und Ärzte im Lande. Er teilte mit, dass er die Wiederaufnahme der Gesundheitsversorgung aufgrund der günstigen Entwicklung der epidemischen Situation anordnet.
Ab dem 4.Mai werden nun nicht mehr nur Notfälle behandelt, sondern jeder kann in folgenden Bereichen wieder ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen:
- Allgemeinmediziner und Kinderärzte, Pflege- und zahnärztliche Grundversorgung
- ambulante Fachversorgung, einschließlich diagnostischer und zahnärztlicher Versorgung
- Stationäre Leistungen
- Rehabilitations- und Transplantationsinterventionen aus der stationären Fachversorgung und
- Privatärztliche Leistungen
Wichtig ist der zukünftige Ablauf einer ärztlichen Behandlung beim Haus – oder Facharzt:
Die erste ärztliche Beratung muss telefonisch stattfinden!
Der Arzt kann ein elektronisches Rezept ausstellen.
Sollte eine persönliche Untersuchung notwendig sein, darf der Arzt einen Termin vergeben. Pro Woche dürfen 15 Stunden Patienten den Arzt aufsuchen, jedoch nicht mehr als 4 Personen pro Stunde.
Der Wartende muss einen Abstand von 1,5 Metern zu den anderen einhalten und die Praxis sollte für den Patienten eine Schutzmaske bereitstellen. Zudem wird bei jedem Besucher die Temperatur gemessen. Das Personal wird Schutzkleidung tragen und für eine regelmäßige Desinfektion der Räume sorgen.
Auch in den ambulanten Fachkliniken/ Notdienstpraxen muss erst telefonisch beraten werden.
Wenn der Patient zu einer Untersuchung erscheinen muss, wird wie in den Arztpraxen verfahren.
Sollte eine Weiterbehandlung im Krankenhaus notwendig sein, kann der Arzt telefonisch die Anmeldung in der Klinik veranlassen und gegebenenfalls einen Krankentransport organisieren.
Es dürfen nur Krankenhäuser Patienten aufnehmen, wenn diese eine Terminvergabe machen, um zu gewährleisten, dass auch hier nicht mehr als 4 Patienten pro Stunde erscheinen.
Betritt der Patient das Gebäude, wird eine Voruntersuchung stattfinden, Fieber gemessen und die Hände desinfiziert. Zudem muss jeder einen epidemiologischen Fragebogen ausfüllen.
Dem Schreiben an die Ärzte zufolge sollen Coronavirus-Tests an Patienten vor geplanten Operationen durchgeführt werden, was für viele Dinge gilt, wie z. B. viele zahnärztliche Eingriffe, da alle wassergekühlten Zahnbehandlungseinheiten mit Turbine ein Aerosol bilden und daher ein hohes Risiko darstellen. Auch alle Untersuchungen beim HNO-Facharzt gelten als hohes Risiko, so dass der Test auch hier obligatorisch ist.
Darüber hinaus gelten endoskopische Untersuchungen, alle Formen der hämatologischen und onkologischen Versorgung, die Versorgung von Kindern mit Diabetes, die Untersuchung fiebererkrankter Patienten und die Untersuchung bei Husten als hohes Risiko für eine COVID-Übertragung. In der Tageschirurgie betrifft es alle minimal-invasiven (laparoskopische) Eingriffe, viele orale Operationen, alle Eingriffe in der Onkologie und Strahlentherapie und vieles mehr.
Trotz allem gilt weiterhin: Bitte suchen Sie nur in dringenden Fällen einen Arzt auf!