Staatliche Tierzuchtförderung

Zackelschaf, Esel, Graurind

Dies sind nur einige der Tiere, für die im Februar beim Landwirtschaftsministerium Förderanträge gestellt werden können.

In Ungarn gibt es mehrere Tierarten, die in Europa einzigartig sind. Dazu gehören sowohl Nutztiere z. B. einige Pferderassen, als auch Begleittiere wie z. B. einige Hüte- und Herdenschutzhunde. Zu diesem Zweck wird das Programm „Unterstützung der In-situ-Erhaltung tiergenetischer Ressourcen“ eingeführt, um die Erhaltung und Pflege von Tierrassen mit hohem genetischem Wert für die Landwirtschaft zu fördern.

Kontakte zu Züchterorganisationen

sind wichtig. Tierhalter, die eine staatliche Förderung  beantragen möchten, sollten sich bis spätestens 25. Januar mit der für die Erhaltung der Rasse zuständigen Züchterorganisation in Verbindung setzen, um die Kennnummer der Tiere/Bestände zu überprüfen, die in den Beihilfeantrag aufgenommen werden sollen.

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums,

das die Regelung verwaltet, werden im Rahmen der fünfjährigen Beihilfe je nach Rasse und Art nicht rückzahlbare Zuschüsse zwischen 35 und 700 EUR pro Tier gewährt. Zu den Begünstigten gehören natürliche und juristische Personen oder Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit, die sich mit der Erhaltung von Genen befassen und im Rahmen der Rassenerhaltung einen Beitrag zur Erhaltung geschützter einheimischer, gefährdeter landwirtschaftlicher Tierrassen leisten. Sie müssen die mit der Beihilfe verbundenen Verpflichtungen auf freiwilliger Basis übernehmen. Förderanträge werden vom 10. Februar bis zum 28. Februar 2025 entgegengenommen.

Mehr Info beim Dolmetscher Lajos Káposzta: 0036209466727

Schafzucht in der ungarischen Puszta