66 % Förderung für Solartechnologie und Batterie

Wie sehen die Voraussetzungen aus?

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass im Rahmen des Programms Solarenergie Plus eine Aufforderung zur Einreichung von Anträgen für einen Zuschuss von 66 % für Solaranlagen und Batterien veröffentlicht wurde. Dieses Fördergeld wird Ihnen nach dem erfolgreichen Antrag rückgängig bezahlt.

Unsere Mitarbeiter arbeiten derzeit an der Analyse des Aufrufs, in der Zwischenzeit lesen Sie bitte sorgfältig die wichtigsten Parameter.

Zeitrahmen:

Die Vorregistrierung für Einwohner wird ab dem 15. Januar 2024 möglich sein (dies ist noch nicht das Datum für die Einreichung von Anträgen).

Die Zuschüsse werden entsprechend der Reihenfolge der Einreichung vergeben.

Wer ist förderfähig?

  • Personen mit einer ungarischen Steueridentifikationsnummer, die ihren ständigen Wohnsitz in Ungarn haben und an der Immobilie als Miteigentümer oder Nutznießer beteiligt sind.
  • Das Verfahren wird einmal für das gesamte Land eröffnet.
  • Für eine Immobilie gilt ein Zuschuss

Was können Sie beantragen?

  • Die PV-Solaranlage kann aus einem Wechselrichter mit einer Mindestleistung von 4 kW und einer Höchstleistung von 5 kW sowie einem Speichersystem mit einer Mindestkapazität von 7,5 kWh und einer Höchstkapazität von 10 kWh bestehen.
  • Anträge können für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäuser mit bis zu 6 Wohnungen gestellt werden.

Zuschüsse

Zuschussfähige Kosten: Antragsverwaltung, Planung, Genehmigung, Ausrüstungs- und Materialkosten, Arbeitsaufwand für die Installation.

  • Dolmetschertätigkeit wird nicht gefördert.
  • Bis zu 66 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 5 000 000 HUF.

In der Praxis bedeutet dies, dass das Projekt mit eigenen Mitteln durchgeführt werden muss. Ein Betrag zwischen 1,5 Mio. HUF und 2,5 Mio. HUF, der im Falle des Erfolgs des Projekts vor der Durchführung bereitgestellt werden muss.

Gründe für den Ausschluss:

  • Nur Neuinvestitionen sind förderfähig, die Erweiterung und/oder Änderung und/oder der Ersatz einer bestehenden Anlage ist nicht förderfähig;
  • Der Antragsteller ist verschuldet. (Stromgebühr, mangelhaft getilgte Kredite, Steuerschulden, usw.)
  • Wenn die Wohnimmobilie Sitz, Niederlassung oder Zweigstelle eines Unternehmens ist (Einzelunternehmen, Einzelfirma, Personengesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH usw.).
  • Wenn der Eigentümer des Wohneigentums auch ein Unternehmen ist (Einzelunternehmer, Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung usw.).

Es ist zu erwarten, dass das Budget schnell ausgeschöpft wird, daher ist Eile vorgeschlagen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur Ausschöpfung des Budgets bearbeitet.

Will man sich überzeugen, wir die eigene Förderfähigkeit aussieht, soll man einen Präqualifizierungsfragebogen ausfüllen, der selbstverständlich kostenlos ist.

Dies wird der Bewerbung schreibenden Firma behilflich sein Ihre Förderungswürdigkeit zu beurteilen.

Die Firma wird Ihnen auch mitteilen, welche Unterlagen Sie in der ersten Hälfte des Monats Januar 2024 abholen sollten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen!

Sprachhilfe, Dolmetschen: Lajos Káposzta 0036209466727   kaposztalajos@gmail.com

Energiequellen in Ungarn