Es gibt in Ungarn 3 verschiedene Stufen der landwirtschaftlichen Tätigkeit. Heute gehe ich auf diese verschiedenen Formen näher ein und erläutere euch die unterschiedlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen. Zum steuerlichen Aspekt bitte ich euch einen Buchhalter aufzusuchen.
Wir beginnen mit dem landwirtschaftlicher Primärproduzent /”Őstermelő”:
Die Östermelö kann jeder anmelden, der Land-Registrationskarte-Lakcimkarte und Steuerkarte besitzt. Die Anmeldung erfolgt auf dem örtlichen Bürgeramt. Dazu müssen die obengenannten Unterlagen, sowie ein Grundbuchauszug mitgebracht werden.
Der angehende Kleinlandwirt erklärt dann schriftlich, was er an landwirtschaftlichen Erzeugnissen anbauen und verkaufen möchte.
Nach einigen Wochen wird automatisch der Antrag und der “őstermelői igazolvány” zugeschickt. Nun kann man im Schreibwarenladen einen Rechnungsblock erwerben und seine Erzeugnisse verkaufen.
Der landwirtschaftlicher Primärproduzent kann in die ungarische Krankenkasse eintreten. Er zahlt auf seinen Umsatz bezogene Beiträge zur Kranken und Rentenkasse. Die Verdienstgrenze eines Kleinlandwirtes liegt bei 8.000.000 Huf jährlich.
Ein landwirtschaftlicher Primärproduzent/őstermelő darf höchstens 1 Hektar Land erwerben.
Wenn er 3 Jahre Umsatz nachweisen kann, besteht die Möglichkeit sich im vierten Jahr als Vollerwerbslandwirt in der Agrarkammer eintragen zu lassen. Dies geschieht nur auf Antrag.
Weiter geht es mit dem Vollerwerbslandwirt/”aranykalászos gazda”:
Es gibt verschiedene Voraussetzungen, um diese Form zu beantragen. Entweder man weist 3 Jahre Umsätze als őstermelő nach oder war im Heimatland eingetragener Landwirt.
Wenn dieses nicht zutrifft, kann man über eine Fortbildung einen OKJ Abschluss erwerben. Hierzu muss mindestens eine mittlere Reifeprüfung, ein PKW-Führerschein und ausreichende ungarische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Schulung wird in der Regel über ein halbes Jahr laufen und endet mit einer Prüfung. Nach bestehen der Prüfung erhält man ein Zeugnis und kann sich bei der Agrarkammer registrieren lassen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 170 000 – 200 000 HUF.
Nun kann bis zu 300 Hektar Land gekauft oder auch gepachtet werden. Ebenso kann man nun die einfache Förderung für bearbeitete Landflächen beantragen. Auch der Vollerwerbslandwirt zahlt Beiträge zur Kranken und Rentenversicherung, wenn er die Landwirtschaft ausübt.
Die dritte Variante ist der gelernte Landwirt.
Hierzu muss man den Ausbildungsnachweis einer Kammer oder Schule erbringen. In Ungarn nennt man es Szakmunkás. In der ersten Stufe erwirbt man die Haltungs und Zuchtbefähigung und kann dies mit einem Technikum für Anbau erweitern. Diese Landwirte dürfen unbegrenzt Land erwerben oder pachten und bekommen besondere Fördergelder.
Auch der dieser Landwirt zahlt Beiträge zur Kranken und Rentenversicherung, wenn er die Landwirtschaft ausübt.
Alle drei Formen der Landwirtschaft werden in Ungarn gefördert. Auf der Seite der Agrarkammer kann man die aktuellen Förderprogramme nachschauen.
Unser Artikel: Geflügelwirtschaft
Mehr Info: Lajos Káposzta 0036209466727, kaposztalajos@gmail.com