„Lakcímkártya“, also Wohnkarte
— so heißt das Dokument, das in Ungarn über die gültige Adresse des Einwohners informiert. Dieses Dokument ist der Nachweis, dass sich die genannte Person regelmäßig unter dieser Adresse aufhält und dort prinzipiell erreichbar ist.
Was ist dazu nötig und warum ist die Wohnkarte bei vielen Angelegenheiten unentbehrlich? Siehe dazu nachstehenden Artikel:
Die neuesten Informationen:
Es gibt viele Ausländer, die seit mehreren Jahren in Ungarn leben. Sie verfügen über ein eigenes oder mit Vertrag gemietetes Haus/Wohnung und sie fühlen sich wohl. Aber jetzt wollen sie sich absichern und die Wohnkarte beantragen.
Der erste Schritt: “Tulajdoni lap”, also Grundbuchauszug
Es ist beim eigenen Haus/Wohnung wichtig. Man kann das Dokument auch selbst herunterladen, wenn man “Ügyfélkapu”, also digitalen Kundenzugang per Internet zu den zentralen Archiven und Ämtern hat. Wenn nicht, dann Anwalt, Buchhalter oder Dolmetscher. Das heruntergeladene Dokument darf nicht älter als 1-2 Monate sein! Darauf stehen die wichtigsten Daten der Immobilie, in erster Linie die Namen der ehemaligen und jetzigen Besitzer!
Man muss nicht mehr zum Ausländeramt gehen! Wie funktioniert es?
Ab 1. Januar 2023 gelten neue Vorschriften! Die Antragstellung für die Wohnsitzkarte erfolgt per Internet. Voraussetzung ist eine eigene Mailadresse. Dazu erhält man das Passwort für die Anmeldungsplattform. Hier muss man die gewünschten Dokumente hochladen und die entsprechenden Formulare digital ausfüllen.
Per Post…
werden die Dokumente zugestellt. Zuerst bekommt man die Registrationskarte / regisztrációs igazolás. Dann kommt per Post in einigen Wochen die Wohnkarte (“Lakcímkártya”)— in einem Einschreibebrief! Tipp: Es lohnt sich, zu Hause zu sein oder jemanden auf der Post offiziell zu beauftragen, die Sendungen zu übernehmen.
Bleibt die Frage: welche Schwierigkeiten können bei diesem Verfahren auftauchen?
Antwort: immer Neue!
Im Kleeblatt-Artikel kann man genau lesen, welche Dokumente zum Antrag nötig sind. Bitte nehmen Sie das ernst! Und da ich immer mehr Erfahrungen als Dolmetscher bei diesen Vorgängen sammle, erlauben Sie mir bitte, einige davon mitzuteilen!
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Adresse
Man hat einen gültigen Hauskaufvertrag mit der genauen Adresse. Postleitzahl, Ortsname, Straßen-/Platzname, Hausnummer oder/und Parzellennummer.
Wurde die Adresse früher oder aktuell ungültig geschrieben, wird die Wohnkarte nicht vergeben. Oder ein Beispiel: die damalige Adresse, nehmen wir an, aus dem Jahr 2008, als die Immobilie gekauft wurde, lautet Schiller utca 10/1. Seitdem wurde aber ein neues System eingeführt und man darf in Ungarn nicht mehr 10/1., sondern 10/b sagen und schreiben. Weiß das jemand? Nein, es taucht im Einwanderungsamt als Problem auf.
Begründung:
„So etwas nimmt unser Programm nicht an!“ — beschwert sich der Beamte in Kecskemét. „Gehen Sie zum örtlichen Notar und erkundigen Sie sich, wie Ihr Haus (oder Einzelhof/Tanya) jetzt nummeriert ist! Aber es reicht nicht, wenn Sie ein Dokument („Igazolás az Országos Idegenrendészeti Főigazgatóság részére“) darüber zu uns bringen, im Bürgermeisteramt („polgármesteri hivatal“) muss man diese modifizierten Daten in das Personal- und Adressenregister („Személyi és Lakcímnyilvántartás“) hochladen. Erst dann sehen wir das im Internet und es wird als korrekt akzeptiert!“
- Warum wissen wir nicht, dass unsere Adresse in der Zwischenzeit geändert wurde? — kann der einfache Einwohner mit Recht fragen.
Als Antwort gibt es mehrere Varianten:
- Sie, liebe hier wohnende Ausländer, haben einen Brief darüber bekommen. Wahrscheinlich konnten sie den Inhalt nicht verstehen, der Brief war dadurch nicht wichtig und sie haben ihn entsorgt.
- Das Bürgermeisteramt ist nachlässig und kümmert sich darum nicht!
- Schon beim Vertragsabschluss war der Anwalt unaufmerksam und folgte den Vorschriften nicht konsequent!
- oder………?
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Vermögen
Bei Rentnern, Frührentnern und über 60-Jährigen reicht es immer weniger, wenn sie beim Wohnkartenantrag eine Bestätigung über ihre Steuerzahlung oder Lohnverhältnisse vorlegen. Die ungarische Behörde rechnet nämlich damit, dass sie bald aufhören werden, in Vollzeit zu arbeiten und dann wollen Sie ihren Lebensabend in Ungarn verbringen. Aber aus welchen Mitteln, wenn sie dann nicht mehr in Vollzeit arbeiten?
Ja, man darf in Ungarn als Unternehmer tätig sein oder kann angestellt werden. Aber dann muss man darüber eine Bestätigung oder Willenserklärung vorgelegt werden!
Also, das Vermögen muss mit einem aktuellen, 1-2-Wochen alten Bankkontoauszug von einem ungarischen oder ausländischen Konto belegt werden. Der Betrag darauf muss mindestens für einen einjährigen Aufenthalt in Ungarn genügen, also mindestens 5 bis 8.000 Euro oder dementsprechend HUF, aufweisen!
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Nicht verheiratetes Paar
Liebe ist schön, Trennung kann aber ohne weiteres passieren! Und wenn eine(r) der Lebensgefährten dadurch in eine existentielle Gefahr geraten würde, wäre das Leben für ihn/sie schwierig. Wie wird garantiert, dass die Liebe in Ungarn weiter so blüht wie in Westeuropa? …Oder war das keine Liebe, sondern nur eine Art Flucht nach Ungarn? Was steckt dahinter, ist die Frage durch die Beamten. Also bitte diese Beziehung entweder mit Heiratsurkunde oder mit einer Deklaration über eine gegenseitige Finanzhilfe ergänzen!
4. Ein minderjähriges Kind
wird sogar von einem einzigen Elternteil nach Ungarn gebracht. Der Verdacht der Beamten ist in dieser Situation groß: Warum alleinerziehend? Wie wird das Leben das Kindes finanziert? Will er/sie das Kind dann dem ungarischen Staat überlassen?
Man kann natürlich eine Lösung finden:
- Zustimmung vom anderen Elternteil zum Umzug des Kindes nach Ungarn;
- Sicherer Arbeitsplatz der hier arbeitenden Mutter / des Vaters (z. B. Mitarbeiter bei den Daimler Werken oder Lehrkraft an einer deutschen Schule in Ungarn);
- Effektiver, akzeptabler Marketingplan über die unternehmerische Tätigkeit des Erwachsenen in Ungarn;
- Die Arbeit der Eltern darf die Erziehung und Sicherheit des Kindes nicht gefährden. Es ist irreal, wenn der Arbeitsplatz in Budapest ist, aber der Wohnort in Kiskunhalas…
- Und was noch wichtig ist, Kindergarten oder Schule müssen bestätigen, dass das genannte Kind bei ihnen aufgenommen wird, wenn die Eltern das beantragen würden („Óvoda vagy iskola szándéknyilatkozata a gyermek felvételéről“).
Bitte, vergessen Sie nicht, die Behörden vertreten das Land. Es dürfen und müssen Fragen gestellt werden, um sich zu überzeugen, dass die Ausländer, die die Wohnkarte beantragen, wirklich im Land leben wollen und ihr Leben hier auch finanzieren können!
Und noch etwas:
man muss die Wohnkarte / Lakcímkártya nicht unbedingt haben. Man kann einige Monate im Land ohne weiteres verbringen. Dann nach Hause und wieder hierher. Aber, in gewissen Fällen/ Situationen kann die Wohnkarte eine wichtige Rolle haben., z.B. beim Grenzübergang in der schweren Pandemie-Situation, der Inanspruchnahme gewisser örtlicher Dienstleistungen, beim Austausch des deutschen / holländischen / tschechischen usw. Autokennzeichens ins Ungarische, etc.
Lajos Káposzta 0036209466727