In Ungarn ist das System der Ausweispapiere spezifisch
Also anders als in den westeuropäischen Ländern. Bürokratie ist Bürokratie!… Nehmen wir einige Ausweistypen unter Lupe, die ein da wohnender Ausländer beanspruchen kann oder darf. Diese sind natürlich nicht in jedem Fall obligatorisch, aber können in gewissen Fällen gut genutzt werden!
Man hat erstens einen Personalausweis („személyi igazolvány“), der nur folgende Daten beinhaltet:
Foto, Name, Geburtsname, Geburtsname der Mutter (in Ungarn sehr wichtig bei der Identifizierung), Geschlecht, Geburtsort und Geburtsdatum, Ausweisnummer, Ablaufdatum, Unterschriftsbild.
Bei ausländischen Staatsbürgern ist es natürlich nicht obligatorisch: in ihrem Fall werden Pass oder ausländischer Personalausweis in den meisten Fällen vollkommen akzeptiert. Ausnahme bilden die Angelegenheiten, bei denen nur ungarische Staatsbürger etwas tun oder beteiligt sein dürfen, wie z. B. Parlamentswahlen.
Das nächste Dokument ist die Wohnkarte („Lakcímkártya“). Darauf stehen folgende Infos:
Name, Geburtsname, Geburtsname der Mutter, Wohnort, Personennummer (bei ungarischen Staatsbürgern) Geburtsort und Geburtsdatum, Ausweisnummer, Anmeldungs-/Erstellungsdatum.
Wozu ist diese Wohnkarte erforderlich?
— Man kann damit den Wohnsitz nachweisen! Wenn irgendeine Sperre eingeführt wird (Corona, Katastrophe, Kriminalverfahren, etc.) darf man mit diesem Ausweis zum Wohnort fahren und sich dort aufhalten.
- In der Regel benötigte man die Wohnkarte um ein Konto eröffnen zu können. Bei einigen Banken darf man schon vor dem Erwerb der Wohnkarte Konto machen, aber die Adresse muss später auch angemeldet werden!
- Für den Abschluss eines Handys oder Internetvertrages
- Um ein Fahrzeug in Ungarn anmelden zu dürfen
- Will man ein Unternehmen im Land gründen, ist der offiziell angemeldete Wohnort unentbehrlich.
- Es gibt viele lokale soziale Dienstleistungen, die man wohnortgebunden in Anspruch nehmen kann: soziales essen, Essen auf Rädern, Medikamentenbelieferung, Rentnerprogramme im Ort, usw.
- Bei der Identifizierung einer Person wird die Wohnkarte von der Polizei oft verlangt. Damit beweist ein Ausländer, dass Ungarn seine zweite Heimat ist. In diesem Falle ist die Wohnkarte wichtiger, als ob man einen ungarischen Personalausweis hätte.
Für die Inanspruchnahme der ungarischen medizinischen Leistungen bzw. Medikamente mit ermäßigtem Preis dient die Krankenkarte („TAJ-Kártya“).
Man kann sie mit einer gültigen Wohnkarte beantragen. Dazu ist erwünscht, dass man in der eigenen Heimat oder in dem Land, woher man Gehalt oder Rente bezieht eine gültige Krankenversicherung hat. Hierzu legt man Nachweise der heimatlichen Krankenkasse vor. Als Rentner Formular E121/nach Kündigung E104.
Wie bekomme ich eine Wohnkarte / Lakcímkártya?
Um die Wohnkarte zu erhalten, muss man sich zuerst im Internet, auf der Webseite des Ausländeramtes registrieren lassen. Ab 1. Januar 2023 besteht nur im Internet die Möglichkeit die nötigen Unterlagen dafür einzureichen und den Antrag zu stellen.
Aber das wichtigste Dokument, nämlich der Kaufvertrag / Mietvertrag des Hauses / der Wohnung in Ungarn steht sowieso zweisprachig zur Verfügung.
Hier die notwendigen Unterlagen/Angaben des Antragstellers:
Name, Vorname(n)
Geburtsort und Geburtsdatum
Geburtsname der Mutter (in Ungarn wichtig bei der Identifizierung)
Wohnort in der Heimat
Wohnort in Ungarn — dazu Kauf- oder Mietvertrag oder die schriftliche Erklärung des Immobilienbesitzers, dass der genannte Ausländer da kostenlos wohnen darf (ung: „szívességi lakó“)
ODER
Aktueller Grundbuchauszug (diesen bekommt man auf dem zuständigen Földhivatal — Grundbuchamt)
Bankkontoauszug der letzten drei Monate
Bestätigung über Arbeitsverhältnis mit Angabe des Gehaltes
ODER
Bankkontoauszug über ein Grundvermögen, das ermöglicht in Ungarn sorgenfrei leben zu können
ODER
Rentenbescheid
Außerdem:
Aktuelle Bestätigung der deutschen Krankenkasse über die Mitgliedszeiten oder Kopie der Krankenversichertenkarte
Personalausweis
Wenn Sie als Ehepaar eine „Lakcimkártya“ / Adressenkarte beantragen möchten, müssen beide Personen die Bestätigung der Krankenkasse vorweisen.
Falls beide Personen Rente beziehen bitte auch beide Rentenbescheide vorlegen.
Sollte nur ein Partner Rente beziehen, kann er schriftlich erklären, dass er den Partner finanziell unterstützt. Somit können beide eine Wohnkarte / Lakcimkarte bekommen.
Es ist wichtig, den passenden Vorgang anzulegen und die gesamten Unterlagen in passendem Format einzureichen. Auf Nachfragen des Amtes muss man zusätzlich Belege oder Erklärungen einreichen.
Die Dokumente werden dann per Post zugeschickt.
Unser früherer Artikel über dieses Thema:
Mehr Info:
Lajos Káposzta, Dolmetscher und Berater ungarischer Muttersprache, Deutsch Oberstufe: 0036209466727 Eigene Webseite