Ich bin Jäger und will auch in Ungarn Jäger bleiben!
sogar mit dem eigenen Gewehr, in einer ungarischen Jagdgesellschaft!
Wir gingen nach, wie es im Land möglich ist…
Wie der Offizier für Waffenangelegenheiten der Polizeihauptmannschaft zu Kalocsa mitgeteilt hat, müssen für Einführung von Waffen nach Ungarn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- der Besitzer der Waffen muss über eine ungarische Wohnsitzkarte („Lakcimkártya“) verfügen
- der Besitzer der Waffen muss Ungarisch können und in dieser Sprache OHNE DOLMETSCHER
- eine Waffenprüfung und
- eine Jägerprüfung ablegen.
- Also er braucht keine Sprachprüfung, er muss nur der Fachsprache kundig sein!
- der Besitzer muss bei der Jagdbehörde im eigenen Komitat (in diesem Fall im Komitat Bács-Kiskun einen Jagdschein kaufen („vadászjegy“)
- der Besitzer muss sich bei seinem Hausarzt in Ungarn einer medizinischen Untersuchung zur Tauglichkeit unterziehen
- der Besitzer muss von der Jagdbehörde seines Heimatlandes, aus dem er die Waffen einführen will, eine Zustimmung einholen, dass er die Waffen aus dem Land ausführt und er in Ungarn die Waffen nutzen kann
- der Besitzer muss mit all diesen Dokumenten zur Polizei gehen und dort gegen eine Gebühr von 6.000 HUF die Zustimmung für eine Einfuhr der Waffen einholen
Sonst darf man in Ungarn keine Waffen lagern!
Als Gastjäger kann er/sie aus Deutschland/Österreich usw. durch eine ungarische Jagdgesellschaft eingeladen werden. Er darf dann seine Waffen einführen. Dann, nach Abschluss der Jagd muss er die Waffen in das Heimatland zurücknehmen.
In Ungarn besteht keine Möglichkeit fremde Waffen in einem Schrank irgendwo in einem Tresor zu lagern, d.h. es gibt hier kein Waffendepot!
Es tauchen auch die Fragen auf,
wie die Einhaltung der Bestimmungen kontrolliert wird und mit welchen Strafen / Sanktionen Verstöße geahndet werden. Wie kann man als Gastjäger die deutsche Waffenbesitzkarte benutzen und muss die ggf. übersetzt werden?
Wenn man zu Hause Waffen oder Munitionen widerrechtlich lagert, ist es eine Straftat. Kommt die Polizei darauf (wird er z.B. durch einen „Freund“ angezeigt), kann die Person zu 2 Jahren Haft verurteilt werden. Besser gesagt: von 2 bis 6 Jahren…
Will man als Gastjäger nach Ungarn eingeladen werden, sorgt für die reibungslose und gesetzmäßige Abwicklung die jeweilige ungarische Jagdgesellschaft.
Zusammengestellt von Lajos Káposzta
(Dolmetscher für Waffenangelegenheiten: 0036209466727)