Was ist die KATA?
„KisAdózó vállalkozások Tételes Adója“, also ein Akronym: KATA. Das bedeutet: Pauschalsteuer für kleine Unternehmen.
Wer darf diese Form in Anspruch nehmen?
Die Kata kann von Einzelunternehmern, Einzelunternehmen, Kommanditgesellschaften mit ausschließlich privaten Mitgliedern, Personengesellschaften mit ausschließlich privaten Mitgliedern und Anwaltskanzleien gewählt werden.
Rechnungen an…
Ein KATA-Unternehmen darf Rechnungen ausschließlich an Privatpersonen schreiben. Also nicht an Firmen, Unternehmen, Organisationen, Ämtern. In diesem Fall muss man eine andere Steuerform wählen! Das Ziel ist nämlich, dass mit dieser Möglichkeit nur die „einfachsten Kleinunternehmer“ unterstützt werden: Friseur, Fußpfleger, Haushaltsgerät-Installateur, usw.
Unternehmen, die ihre Tätigkeit im Laufe des Jahres aufnehmen, können ihre Wahl der Steuerzahlungsform KATA gleichzeitig mit der Anmeldung über die Webseite („ügyfélkapu“ = Kundenportal, das ist ein zentrales WEB-Helpdesk in Ungarn) beim NAV (Steueramt) anmelden. In diesem Fall wird die Steuerpflicht ab dem Datum der Eintragung des Unternehmens festgestellt.
Vorsicht! Seit Mitte Januar 2025 funktioniert es anders!
Bereits Steuerpflichtige
können auch im Laufe des Jahres auf dem Formular „T101E“ für Daten- und Änderungsmitteilungen für KATA optieren, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Der Steuerpflichtige wird am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Wahl erklärt wird, zum Steuerpflichtigen. Der Wahl der KATA steht auch nichts im Wege, wenn das Unternehmen für das Steuerjahr zur Pauschalbesteuerung nach dem Einkommensteuergesetz optiert hat.
Einnahmen-Obergrenze
KATA kann man nur wählen, wenn die Einnahmen pro Kalenderjahr unter 18
Mio HUF liegen. Aber ACHTUNG, wir sprechen NICHT vom Gewinn, sondern von den reinen Einnahmen. Über den Daumen sind das 44.000 Euro Jahreseinnahmen.
Das ist die Schwelle ebenso bei der Mehrwertsteuerpflicht.
Kosten
Man braucht in diesem Fall die Kosten nicht in einer Buchhaltung führen. Sie dürfen eigentlich nicht einmal abgerechnet werden. Aber es kann trotzdem nicht schaden, wenn man die eigenen Kosten genau aufzeichnet und analysiert. Bei einer evtl. Profil- und Firmenänderung sind diese Infos wirklich nützlich.
Rechnungen und Steuererklärung
Die eigenen Rechnungen müssen im digitalen System des Staates innerhalb von 4 Tagen registriert werden. Eine Steuerklärung muss auch abgegeben werden, jeweils bis Februar oder Mai des darauffolgenden Jahres — wie sie aufgrund des Tätigkeitsbereichs und der Unternehmensform bestimmt worden ist.
Bemessungsgrundlage, Steuerzahlung
“Kleine Steuerpflichtige”, also Steuerpflichtige die nach KATA veranlagt werden (“Pauschalsteuer für kleine Unternehmen”) müssen monatlich pauschal 50.000 HUF Steuern zahlen, das sind ca. 120 Euro.
Hat man jedoch einen Hauptberuf, dann halbiert sich diese monatliche Steuerpauschale.
Bei Kleinsteuerpflichtigen („KATA-adózó“) ist für jeden angefangenen Kalendermonat der volle Betrag der Steuer (50.000 HUF) zu zahlen. Eine anteilige Zahlung dieser Steuer ist nicht möglich.
Lajos Káposzta Dolmetscher und Fachlehrer für Ökonomie: 0036209466727