Nächste Runde von Gebührenerhöhungen

Building and sign bank (done in 3d)

Von jetzt an teurer

Vorgeschichte: Ab dem 1. August 2024 haben sich die Gebühren für Bankkonten verändert. So stiegen die sog. Transaktionsgebühren um 50 %. Bis Ende des Jahres bleiben Privatkunden vorerst verschont, zur Kasse gebeten werden erst einmal Firmenkunden.

Zusammen mit den Erhöhungen wird der Schwellenwert für die Steuerfreiheit von privaten Überweisungen, Postzahlungen und Wertpapiertransaktionen von 20.000 auf 50.000 Forint pro Transaktion angehoben.

Ab dem 1. Oktober 2024

ist auch eine zusätzliche Transaktionssteuer auf Fremdwährungsumrechnungen in Kraft getreten.

Wenn eine Transaktion durch Umrechnung zwischen verschiedenen Währungen erfolgt, wird zusätzlich zur allgemeinen Transaktionssteuer eine zusätzliche Steuer von 0,45 % bis max. 20.000 Forint fällig. Die Zusatzabgabe gilt auch für Transaktionen zwischen Konten inländischer Privat- oder Firmenkunden bei demselben Finanzdienstleister. Darüber hinaus müssen neben Kreditinstituten auch Finanz- und Wertpapierfirmen und Investmentfonds diese Abgabe beim Umtausch von Fremdwährungen entrichten.

Nächste Runde von Gebührenerhöhungen

Die Banken dürfen im Frühjahr 2025 ihre Gebühren um 3,7% anheben. Dies entspricht der Inflationsrate des letzten Jahres.

Bei den neuen Gebührenänderungen gibt es keine Überraschungen, da die meisten Banken die Gebühren für Kontoführung und Aufträge im Frühjahr jedes Jahres entsprechend dem Durchschnitt des Verbraucherpreisindex des Vorjahres anpassen.

Vier Banken haben bereits diesen Schritt angekündigt, so die CIB Bank und die K&H ab Anfang April sowie OTP und UniCredit Bank ab Anfang März. In den kommenden Tagen werden sich voraussichtlich weitere Geldinstitute anschließen.

Eine Erhöhung der Bankgebühren gab es bereits zu Beginn dieses Jahres, als die Finanzinstitute die Kosten der gestiegenen Transaktionssteuer an die Kundenweitergaben.

Kampf gegen Online-Betrug

Zudem trat ein Gesetz zur Bekämpfung von Online-Betrug in Kraft. Ab dem 1. August wurde ein neuartiges Melde- und Sperrverfahren eingeführt, um sicherzustellen, dass missbräuchlich verwendete Gelder von Kunden rechtzeitig gesperrt werden, um diese wieder einzuziehen. Sobald ein Betrug festgestellt wird, benachrichtigt der Kunde oder die Ermittlungsbehörde den Dienstleister, bei dem das Bankkonto des Kunden geführt wird. Gleichzeitig werden die Finanzdienstleister der Finanzinformationsstelle (FIU) der Steuer- und Finanzbehörde NAV Anzeige erstatten und gegebenenfalls Konten sperren.

(Budapester Zeitung)

Info Deutsch bei Lajos Káposzta: 0036209466727

Wir korrespondieren mit ungarischen Ämtern…