Lajosch‘ Geheimnisse: Das Finanzamt wird wieder strenger

Verschärfte Regeln in Kraft

Neue Steuerregeln, die seit dem 5. Juli gelten, betreffen Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nicht anmelden und Aufforderungen zur Nachbesserung missachten.

Unterlassungsstrafe

Wie die Steuer- und Finanzbehörde (NAV) mitteilte, droht neben einer Unterlassungsstrafe von bis zu 2 Mio. Forint (ca. 5.000 Euro) auch eine Schließung des Geschäfts. Besonders nachteilig dürfte sich für viele Unternehmen aber die Aufnahme in die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungsliste auswirken. Wer auf diese Liste der Arbeitsaufsicht oder der NAV gerät, wird zwei Jahre lang von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen.

Die im Juli in Kraft getretene Änderung dient aber auch der Rechtssicherheit, da nun keine Rolle mehr spielt, von welcher Behörde ein Arbeitgeber bei der Unterlassung der Mitarbeiteranmeldung ermittelt wird. Fortan kann auch die NAV Unternehmen von der Liste streichen.

Streichung von Schwarzer Liste schwierig

Angesichts der Schwere des Rechtsverstoßes gelten strenge Garantieregeln. Erstens kann die Streichung nur einmal pro Jahr beantragt werden. Zweitens ist diese Erleichterung nur möglich, wenn die unterlassene Anmeldung höchstens fünf Mitarbeiter betraf. Drittens muss die Bekanntmachungs-Geldbuße bezahlt werden, deren Höhe das Zehnfache der wegen Unterlassung der Anmeldepflicht verhängten Unterlassungsstrafe beträgt. Deren Betrag kann somit 20 Mio. Forint erreichen.

Kundenorientierter Ansatz

Bezüglich der Änderungen für Unternehmen, die Aufforderungen zur Nachbesserung missachten, betont die NAV ihren kundenorientierten Ansatz. Die Behörde verhängt typischerweise keine sofortigen Strafen, wenn jemand seine Erklärungs-, Datenleistungs- oder Kontoeröffnungspflicht nicht fristgerecht erfüllt, sondern warnt zunächst. In diesen Aufforderungen setzt die Steuerbehörde eine 15-tägige Frist für die Erfüllung an.

Die NAV unterstützt auch danach noch und sendet eine weitere Aufforderung. Wenn die betroffenen Unternehmen innerhalb von 15 Tagen ihren Pflichten nachkommen, kann die zuvor verhängte Strafe gemildert oder sogar vollständig erlassen werden.

Mehr Info: Lajos Káposzta (0036209466727)

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