Also (noch) keine Ausgangssperre, die in einem Kriegsfall oder bei gefährlichen Ereignissen angeordnet werden kann.
Am 28. 03. wurden neue Vorschriften in Ungarn verabschiedet. Sie gelten ab sofort! Unter anderem ist die Einreise nur noch für Ungarn möglich. Der gesamte internationale Personenverkehr wird eingestellt. Jeder Ungar, der einreist, muss einen Koronatest machen und sich in Quarantäne begeben. Der humanitäre Korridor kann geöffnet bleiben. https://www.facebook.com/298090296092/po…58004568371093/ Es wurde soebend eine neue Verordnung unterzeichnet: In Ungarn gilt vom 28. März bis 11. April eine Ausgangsbeschränkung.
Der Wohnort darf nur zur Arbeit oder für Grundbedürfnisse verlassen werden. Lebensmittel, Apotheken, Märkte und Drogerien werden besucht. An öffentlichen Orten sollte ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Ältere Menschen können Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Märkte nur zwischen 9.00 und 12.00 Uhr besuchen, andere nicht während dieser Zeit. https://www.kormany.hu/hu/a-minisztereln…ast-vezetunk-be
Übersetzung von Dr. Rózsahegyi – AUSGANGSBESCHRÄNKUNG UNGARN DETAILS!
Rasche, zusammenfassende (grobe) Übersetzung (ohne Gewähr)
– Unter Personen ist mőglichst 1,5 m Abstand zu halten (bis auf Menschen im selben Haushalt)
– obiges gilt auch im öffentlichen Verkehrsmittel
– Aufenthalt in Gastronomiebetrieben verboten bis auf Personal (Herausgabe und Zulieferung möglich)
Wohnort kann nur mit berechtigtem Grund verlassen werden:
Solche Gründe sind:
– Arbeit, Landwirtschaft, Beschaffung von dazu nötigen Produkten, etc.
– Gruppenaufsicht und Begleitung von minderjährigen Kindern,
– Inanspruchnahme von Gesundheits- und psychischen Behandlungen,
– individuelle Freizeitsport (im Grünen mit 1,5 m Abstand von anderen Menschen),
– Eheschließung und Beerdigung im Familienkreis
– Einkauf in Lebensmittelgeschäften, Drogerien, Tankstellen, Tabakläden, Einkauf von Tierfutter, Medikamenten,
– Friseur, Maniküre
– Inanspruchnahme von Transport, Reinigung und Hygiene-Dienstleistungen
– Inanspruchnahme von Dienstleistungen für die Repartur von Transportmitteln,
– Mühlabsorgung
– unbedingt nötige Tätigkeiten bzgl. Post, Bank, Versicherung
– Versorgung von Tieren
– Religiöse Tätigkeit
– Elternsrechte- und Pflichte
– Hilfe an hilfsbedürftige Personen
– Lebensmitteleinkauf (zzgl. Markt, Drogerie und Apotheke) ist im Fall von Personen über 65 nur zwischen 9-12 Uhr erlabt
Bußgelder sind zwischen 5.000 und 500.000 HUF
Entschuldigung für eventuelle ungenaue Übersetzungen. (Die Redaktion bedankt sich sehr!)
Bátraké a szerencse.
Den Tapferen ist das Glück hold.