Urlaubszeit – Saison für Diebe

Das Risiko

bestohlen zu werden, ist am größten, wenn man den Urlaub in seinem ansonsten unbewohnten Haus verbringt. Obwohl Diebe ausserhalb der Urlaubszeit normalerweise mit weniger Risiko in verwaiste Häuser einbrechen könnten, bevorzugen sie die Urlaubszeit. Die interessanteste und einfachste Beute für Diebe — Bargeld, Camcorder, Fotoapparate, Schmuck usw. — befindet sich nur in der bewohnten Zeit in den Häusern.

Dazu kommt häufig der Leichtsinn von Urlaubern!

Wenn man abends Essen geht oder nur mal schnell zum ABC um die Ecke muss, werden Häuser oft nicht richtig verschlossen. Ein Fenster, das zum Lüften geöffnet ist oder eine Zusatzgittertür, die nicht abgeschlossen wurde, sind Einladungen für ungebetene Besucher. Selbst die eigene Anwesenheit schützt nicht, wenn man gerade seinen Mittagsschlaf hält oder mit Freunden einen netten Grillabend mit Musik am Feuer verbringt. Auch Gartenarbeit am Ende des Grundstücks wird von Dieben genutzt, um auf die Schnelle unverschlossene Häuser zu durchsuchen.
Trifft man „Einschleichdiebe” an, reagieren sie meist mit banalen Fragen nach
Arbeit oder zu vermietenden Zimmern und gehen dann wieder. Erwischt man sie nicht, fehlen danach Geld und andere schnell zu greifende Wertgegenstände.

Ist man zum Opfer solcher Zeitgenossen geworden, kommt hinterher das böse Erwachen. Auch Hausratversicherungen, die das Einbruch/Diebstahlrisiko beinhalten, zahlen in solchen Fällen keinen Ersatz.
Voraussetzung für Schadenersatzzahlungen ist immer ein Einbruch durch gewaltsames Öffnen von ordentlich verschlossenen Fenstern oder Türen.

Diebstahl durch Einschleichen in nicht verschlossene Räume ist nicht versichert!!

Der einzig wirksame Schutz ist Vorsicht und das ordentliche Verschliessen seines Hauses. Auch wenn der emotionale Schaden durch Verletzung der Privatsphäre bleibt, hat man im Schadenfall wenigstens Anspruch auf finanziellen Ersatz aus der Hausratversicherung. Ist man zum Opfer geworden, sollte man den Schaden sofort der Polizei und seinem Versicherungsvertreter melden. Besondere Sorgfalt ist bei der Aufstellung der gestohlenen Gegenstände erforderlich. Versicherungen zahlen nur den Verlust von bei der Polizei gemeldeten Wertsachen. Nicht gemeldete Gegenstände werden nicht ersetzt oder müssen bei der Polizei nachgemeldet werden.

Info: 036209466727