Immer mehr ausländische Staatsbürger möchten in Ungarn ein Unternehmen gründen und bitten mich um Beratung und Hilfe.
Im Nachfolgenden eine kleine Zusammenfassung über unternehmerische Tätigkeitsformen in Ungarn.
Verantwortung
Personen, die in Ungarn als Unternehmer/Einzelunternehmer arbeiten, müssen alle Vor- und Nachteile ihrer Tätigkeit mittragen. Das ist die Verantwortung, die Unternehmer auch in anderen Ländern der EU übernehmen müssen.
Steuer
Die Steuersätze gelten bei jeder Unternehmensform! Die Ausgaben, also die abzuschreibenden Kosten können je nach Tätigkeit unterschiedlich sein. Es ist auch eine Frage, ob man mehrwertsteuerpflichtig (ung. ÁFA) ist oder nicht. Es hängt von den Einnahmen (über 12 Mio HUF Umsatz obligatorisch) oder aber von der Art der Tätigkeit ab (Steuersätze von 0 % bis 27 %). Außerdem gibt es mehr als 20 Steuerformen und Gebühren, je nach Profil und Einnahmen.
Steuerberater
Einen Steuerberater braucht man in komplexeren Unternehmen. Es tauchen Fragen auf, wie:
- Wann können welche Ausgaben abgeschrieben werden?
- Wo lohnt es sich, „Kosten“ zu machen und wo nicht (z.B. Renovierung, Tausch der Fenster, Reparatur des Zaunes, Auto, Telefon usw.)?
- Wurden aktuelle Vorschriften geändert?
Unternehmensformen
Egyéni Vállalkozó
Einzelunternehmer
Das Einzelunternehmen ist die am weitesten verbreitete Rechtsform, in der viele, insbesondere kleinere Unternehmen betrieben werden. Der Unternehmer bringt das erforderliche Kapital auf, legt die Unternehmensziele fest, haftet bei dieser Rechtsform für die Schulden des Unternehmens allein. Er muss die Ausbildung, Genehmigung und Zeugnisse haben, die zu der genannten Tätigkeit berechtigen.
Gründungskapital: 0 HUF
Betéti Társaság (BT)
Kommanditgesellschaft (KG)
Bei der BT muss mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) mit seinem gesamten Vermögen (auch dem privaten) haften; wenigstens ein weiterer (Teilhaber, Kommanditär) hingegen nur mit seiner Kapitaleinlage. Die Kommanditisten sind von der Verantwortung und Geschäftsführung ausgeschlossen. Diese Unternehmensform erfordert bereits die doppelte Buchführung. Sie ist größer als ein Einzelunternehmen, so kann man zwischen den Gesetzen und Verordnungen mehr Spielraum haben. In der BT muss man die nötige Ausbildung, Genehmigung und Zeugnisse haben, die zu der genannten Tätigkeit nötig sind, oder man muss eine solche Person beauftragen bzw. einstellen.
Gründungskapital: mindestens 5.000 + 5.000 HUF
Korlátolt Felelősségű Társaság (KFT)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die KFT stellt einen Übergang von der Personengesellschaft zur Kapitalgesellschaft dar, sie kommt meist in kleineren und mittleren Unternehmen vor. Ihre Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen. Sie bestellen die Geschäftsführer, die häufig die Gesellschafter selbst sind. Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung gewählt. Die KFT ist eine Gesellschaftsform, die häufig anzutreffen ist. Das hängt vor allem damit zusammen, dass in dieser Form nicht so viele Daten publiziert werden müssen, wie bei einer Aktiengesellschaft. In der KFT muss man die Ausbildung, Genehmigung und Zeugnisse besitzen, die zu der genannten Tätigkeit berechtigen, oder man muss eine solche Person beauftragen, einstellen — wie bei der BT.
Gründungskapital: 3 Mio HUF
Unverzichtbar bei der Gründung eines Unternehmens in Ungarn sind:
- Wohnsitzkarte („lakcímkártya“)
- Steueridentifizierungsnummer („adó azonosító szám“)
- Krankenkassennummer („TAJ-szám“)
- Eigene ungarische Kontonummer für die unternehmerische Tätigkeit („vállalkozói számlaszám“)
Lajos Káposzta Berater +36209466727