Nach dem Winter
sind die Straßen immer reparaturbedürftig. Aber bis alle Schlaglöcher aufgefüllt bzw. glatt gemacht werden, braucht man viel Vorsicht beim Autofahren. Was haben wir zu tun, wenn wir zufällig zu schnell in so ein Loch hineinfahren und unser Auto Schaden nimmt? — Darauf antwortet uns der Verband der ungarischen Versicherungen:
Die drei typischen Schlaglochschäden:
1. Der Motor hält an, aber das Auto wird nicht beschädigt. Das kommt bei den neueren Typen vor, wegen des großen Rucks schaltet sich ein Sicherheitssystem ein, das die Treibstoffzufuhr verhindert. Dieses Problem kann in den meisten Fällen nur durch den Fachservice behoben werden.
2. Panne! Wenn nur ein Rad beschädigt wird haben Sie Glück! Wechseln Sie das Rad und lassen Sie den defekten Reifen in der Werkstatt reparieren! Bitte nicht vergessen, aus Sicherheitsgründen alle Schrauben an Ort und Stelle nachziehen lassen.
3. Achsenbruch, Sie verlieren ein Rad. Dieser schwere Unfall kommt zwar nur selten vor, man muss aber damit leider immer rechnen. In dem Fall sind Sie sicher auf ihre Versicherung angewiesen.
Was soll ich in einem schweren Fall tun?
Es ist gut, wenn man bei einem schweren Autounfall Zeugen hat, die das Protokoll mit ihrer Unterschrift und Personalien bestätigen. Und rufen Sie die Polizei! Machen Sie Fotoaufnahmen von der Umgebung und dem Fahrdamm, auf denen ihr Auto gut zu erkennen ist. Fotos mit Handy sind auch akzeptabel. Sie müssen ihre Schadensansprüche dem Besitzer/Verwalter der Straße innerhalb von 5 Tagen mitteilen. Verfügen Sie über eine Kasko-Versicherung, bitte nachlesen, ob diese auch für Schlaglochschäden aufkommt. Nach der Begutachtung des Autos durch den Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft kann der Schaden behoben werden. Bitte die Rechnungen der Reparaturwerkstatt und die beschädigten und ausgebauten Teile aufbewahren!
Es ist gut zu wissen, dass der Fahrer des verunglückten Autos in vielen Fällen als Schadensverursacher festgestellt wird. So z.B. wenn er zu schnell gefahren ist, das Loch vermeidbar gewesen wäre oder ein Verkehrsschild auf den schlechten Straßenzustand hinweist. Dann kann es vorkommen, dass die Versicherungsgesellschaft den Schadensanspruch nicht akzeptiert.
Ich wünsche Ihnen einen unfallfreien Start in den Frühling!
Lajos Káposzta
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