Aufruf an ausländische Bürger
Die Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) werden in den EU-Mitgliedstaaten vom 6. bis 9. Juni abgehalten; die einzelnen Staaten können den Wahltag selbst bestimmen. In Ungarn finden Wahlen ausschließlich sonntags statt – die Stimmabgabe für das Europaparlament fällt in diesem Jahr aus Kostengründen mit den Kommunalwahlen zusammen. Beide Wahlen werden somit am 9. Juni abgehalten.
Wenn ein in Ungarn lebender Ausländer eine Aufenthaltskarte besitzt, wird er oder sie automatisch in das örtliche Wählerverzeichnis eingetragen. Damit können sie an den Kommunalwahlen teilnehmen, d. h. den Bürgermeister und die Abgeordneten in der Kommunalverwaltung wählen.
Hier geben Sie Ihre Stimme auf einzelne Kandidaten und eine der Parteien ab.
Wollen Sie EU-Parlementsabgeordneten wählen? Anmeldung bis zum 24. 05.!
Wenn Sie auch ein Mitglied des Europäischen Parlaments wählen möchten, müssen Sie das Formular „Névjegyzékbe vétel iránti kérelem az Európai Unió más tagállamának Magyarországon élő állampolgára számára” ALSO „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für einen in Ungarn lebenden Bürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union“ auf valasztas.hu herunterladen, ausfüllen und bis zum 24.05.2024, 16.00 Uhr, beim örtlichen Wahlbüro (Bürgermeisteramt) des Wohnorts persönlich einreichen. (Hilfe zum Ausfüllen kann dort in Anspruch genommen werden.)
Hier geben Sie Ihre Stimme auf eine Partei ab, die Kandidaten für die EP nominiert hat.
Link des Formulars (nur Ungarisch)
Also: Wenn Sie ein ausländischer Staatsbürger mit einer Wohnsitzkarte / “Lakcimkártya” sind, werden Sie in das örtliche Register aufgenommen, so können mit dieser Wohnsitzkarte und einem Personalausweis/Pass zur Kommunalwahl und EU-Parlamentswahl kommen. Das findet in den Wahllokalen statt. Bitte, lassen Sie sich informieren, welches Wahllokal für Sie bestimmt worden ist.
Die Aufnahme ins ungarische Wählerverzeichnis wird an die Behörden des Heimatlandes gemeldet, um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern. Nicht-ungarische EU-Bürger, die bereits im ungarischen Wählerverzeichnis stehen, aber doch in einem anderen EU-Staat wählen möchten, können sich bis zum 30. Mai, 16 Uhr, aus dem Verzeichnis streichen lassen.
Und – wie schon geschrieben – was die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen betrifft, werden ausländische EU-Staatsbürger mit ungarischem Wohnsitz automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
Mehr Info und Hilfe bei Lajos Káposzta: 0036209466727