Pflichten eines Versicherungsnehmers

Informationen zum optimalen Versicherungsschutz für Immobilienbesitzer

Man ist versichert, aber…

Im Rahmen der Sorgfaltsplicht ist jeder Hauseigentümer angehalten, seine Immobilie so zu pflegen und instand zu halten, als wäre sie nicht versichert. Mit Blick auf die kommenden Stürme sollte man sein Dach kontrollieren. Sind alle Dachabschlüsse, Überhänge, die Dachpfannen und die Verkleidungen in Ordnung? Bestehende Mängel bieten ggf. dem Wind eine Angriffsfläche und können im Schadensfall zu Leistungsabzügen oder sogar zur Leistungsverweigerung seitens des Versicherers führen.

Putzen, kontorllieren, instandhalten

Auch eine Regenrinne sollte regelmäßig gereinigt werden. Läuft wegen Verstopfung Niederschlagswasser nicht ordentlich ab oder zieht irgendwo in die Hauswand, ist der Folgeschaden nicht versichert.

Ofen – wie romantisch!

Wer einen Ofen oder Kamin betreibt, muss auf regelmäßiges Kehren des Schornsteines achten und die Rechnungen dazu aufheben. Sollte ein Kaminbrand entstehen, verlangt der Versicherer den Nachweis der Reinigung. Ist man nicht ständig in seinem Haus und verpasst dadurch den Kontrollgang des Kaminkehrers, muss man sich selbst um einen Termin und die Reinigung vom Fachmann kümmern. Das gleiche gilt für Gasheizungen. Auch hier wird normalerweise einmal im Jahr vom Kaminkehrer eine Prüfung durchgeführt.

Frostfrei machen

Bei nicht ständig bewohnten Objekten oder bei ungenutzten Anbauten/Nebengebäuden werden, besonders mit Blick auf den Winter, hohe Anforderungen gestellt. Das Leitungswassersystem ist vollständig zu entleeren und muss im Zweifelsfall ausgeblasen werden, um Restwasser aus tiefliegenden Rohren sicher zu entfernen. Siphons, die ihre Funktion als Geruchsverschluss auch über den Winter erfüllen sollen, sind mit Frostschutzmitteln oder Salz gegen ein Einfrieren zu sichern. Das Gleiche gilt uneingeschränkt für Zentralheizungen.

Winter

Wer sein Haus im Winter auf niedrigem Niveau durchheizt, ist nicht automatisch von allen Sorgfaltspflichten, bezogen auf Wasser- und Heizsystem befreit. Druckschwankungen oder Ausfälle bei der Gasversorgung und Störungen an der Heizanlage können den dauerhaften Ausfall einer Heizung verursachen. In der Folge werden bei entsprechender Kälte die gesamten Heizungssysteme und alle evtl. nicht geleerten Wasserleitungen durch Vereisung zerstört. Ein dadurch entstandener Schaden wird vom Gebäudeversicherer wegen grober Verletzung der Sorgfaltspflicht nicht ersetzt. Wer sein leerstehendes Haus zum Werterhalt durchheizen möchte, sollte zur Sicherheit trotzdem das Leitungswassersystem entleeren, Siphons extra schützen und die Heizungsanlage von einem Fachmann mit geeigneten Frostschutzmitteln füllen lassen. Dann ist sichergestellt, dass man bei seiner Rückkehr keine bösen und vor allem teuren Überraschungen erlebt. Die Pflege, Wartung und Wintervorbereitung durch den Fachmann kostet sicher nur einen Bruchteil dessen, was ein unversicherter Schaden kostet.

Herbstzeit ist auch die Zeit der Stürme. Abgestorbene Bäume, sowie durch die letzten Stürme beschädigte Bäume, müssen gefällt werden. Sollte ein abgestorbener Baum auf das Haus fallen besteht kein Versicherungsschutz.

Wenn ich nicht ganzjährig in meinem Haus bin, sollte ich jemanden beauftragen, der auch den Garten instand hält.

Lajos Káposzta 

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