Der 1. September 2020: 2. LockDown in Ungarn

Dies ist der Tag in Ungarn, an dem der 2. LockDown beginnt.

Nein, es wird nicht wieder alles geschlossen. Es gibt auch keine besonderen Einkaufszeiten, bis jetzt, für ältere Bürger.

Aber die ungarischen Grenzen werden zum 1.September geschlossen. Diese Anordnung gilt erst einmal bis zum 1.10.2020. Die Einreise ist nur noch ungarischen Staatsbürgern oder hier lebenden Ausländern mit Registrationskarte / Lakcimkarte oder Dauerwohnkarte gestattet.

Ausgenommen hiervon ist der Güterverkehr sowie diplomatische Reisen.

Die Regierung verkündete, dass wie beim letzten Mal verschiedene Sonderregelungen gelten. Auch für Unternehmer, Sportler und Wettkämpfer gibt es Ausnahmeregeln.

So gibt es wieder eine Erlaubnis für Pendler, sowie die Möglichkeit in besonderen Situationen eine Sondereinreiseerlaubnis zu bekommen.

Zitat: Die Polizeibehörde kann die Einreise genehmigen,

wenn der Antragsteller nachweist, dass der Zweck der Einreise
a) die Teilnahme an einem gerichtlichen, amtlichen Verfahren
b) eine geschäftliche oder sonstige Tätigkeit ist, für die eine Verwaltungsbehörde der Zentralregierung, eine unabhängige Regulierungsbehörde oder eine autonome öffentliche Verwaltungsbehörde dies bestätigt
c) Zugang zur Gesundheitsversorgung durch Überweisung einer medizinischen Einrichtung oder eines anderen geeigneten Zertifikats,
d) Erfüllung einer Verpflichtung zum Studium oder zur Prüfung auf der Grundlage eines Studenten- oder Schülerstatus, wenn dies durch ein von der Bildungseinrichtung ausgestelltes Zertifikat bestätigt wird,
e) ein Arbeitsplatz im Bereich der Verkehrstätigkeiten Reisen im Personenverkehr, dessen Zweck darin besteht, den Ausgangspunkt der Transportaufgabe (Ort des Arbeitsbeginns) zu erreichen oder nach einer solchen Arbeit im Personenverkehr nach Hause zurückzukehren, wenn dies durch eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung bestätigt wird.
f) Teilnahme an Familienveranstaltungen (Heirat, Taufe, Beerdigung) ,
h) Teilnahme an einer sportlichen, kulturellen oder kirchlichen Veranstaltung von großer internationaler Bedeutung oder (i) aus einem anderen berechtigten Grund.

Dieses greift zum Beispiel auch dann, wenn ein Umzug nach Ungarn stattfindet.

Pendler, die innerhalb von einem 30 Kilometerradius von der Staatsgrenze entfernt leben, dürfen uneingeschränkt in das Nachbarland einreisen, wenn sie sich nicht länger als 24 Stunden im Nachbarland aufhalten und nicht weiter als 30 Kilometer in das Staatsgebiet des Nachbarlandes reisen.

Etwas Geduld muss jeder Betroffene mitbringen, da momentan noch keine Möglichkeit besteht diese Anträge zu stellen. Vermutlich wird es ab Dienstag auf den zuständigen Seiten der Polizei wieder die Anträge geben.

Wer im Besitz

der Registrationskarte/ Wohnkarte (Lakcimkártya) oder Dauerwohnkarte ist kann problemlos nach Ungarn einreisen.

An der Grenze wird man registriert und bekommt die Aufforderung sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Diese Verordnung wird täglich von der Polizei überprüft und bei Zuwiderhandlung mit saftigen Geldstrafen belegt.

Die für die Erteilung der Quarantäneentscheidung zuständige epidemiologische Behörde kann der unter Quarantäne gestellten Person gestatten, innerhalb von 5 Tagen im Abstand von mindestens 48 Stunden zweimal einen molekularbiologischen Test gemäß den Vorschriften des medizinischen Fachpersonals durchzuführen und somit eine Befreiung aus der Quarantäne zu erwirken. Unsere Dorfärztin Dr. Kokrehel war so freundlich mir hierzu den Ablauf zu schildern.

Nachdem man an seinem Wohnort angekommen ist, muss der örtliche Hausarzt telefonisch kontaktiert werden. Dieser veranlasst alle weiteren Schritte für den Test, der durch die zuständigen Stellen dann vor Ort durchgeführt werden. Nach zwei Tagen folgt der zweite Test. Bis die Ergebnisse vorliegen, darf man das Grundstück nicht verlassen oder Besuche empfangen.

Die Kosten des Coronatestes belaufen sich auf 19.500 Huf je Test (ab Oktober).

Wenn du betroffen bist und Hilfe bei der Einreise nach Ungarn brauchst, nimm bitte mit uns Kontakt auf.

Wir helfen gerne bei Beantragungen der Wohnkarte / Lakcimkártya oder auch der Sondergenehmigung.

Lajos Kaposzta – 0036-20-946 6727

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