Am 1. Juli 2021 wurde die Mehrwertsteuerbefreiung für Waren mit geringem Wert (unter 22 €) von außerhalb der Europäischen Union abgeschafft.
Pakete, die z. B. aus der Schweiz, der Türkei, Norwegen usw. nach Ungarn geschickt werden, müssen verzollt werden. Es ist eine Mehrwertsteuer (27 %) auf den Warenwert zu entrichten.
Wie wird mir zur Kenntnis gebracht, dass ich ein Paket von außerhalb der EU erhalten habe?
Kurier- und Postdienste benachrichtigen den Empfänger vor der Zustellung des Pakets und bitten um Informationen über dessen Inhalt.
Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass Sendungen i.d.R. mit folgenden Mängeln/Unzulänglichkeiten durchgeführt werden:
- der Empfänger kann nicht eindeutig identifiziert werden (es ist zu prüfen, wer der Empfänger des Pakets sein könnte)
- der Inhalt der Sendung kann nicht eindeutig identifiziert werden (die allgemeine Beschreibung der Waren ist auf der Begleitrechnung angegeben)
Wenn Sie die Möglichkeit haben, sollen Sie die Absender darauf hinweisen, zu beachten, die oben genannten Mängel/Informationen auf dem beigefügten Frachtbrief anzugeben.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass nicht nur Rohstoffe der Zollabfertigung unterliegen, sondern jede Art von Sendungen, die an uns geschickt werden (Bücher, Muster, IT-Ausrüstung, etc…)!
Die einzige Ausnahme von der Zollabfertigung sind Dokumente.
Man kann mit der Zollabfertigung nichts tun, wenn man nicht in der Lage ist, die eingehenden Waren zu identifizieren (wir sollen in der Regel die Hilfe des Empfängers abwarten).
Das bedeutet natürlich, dass das, was bisher in einigen Tagen (ohne Zollabfertigung) eingetroffen ist, erst nach der Zollabfertigung geliefert wird.
Die Erklärung und das Formular, die man in diesem Fall ausfüllen und verschicken muss, kann man von der Webseite der Ungarischen Post herunterladen.
Mehr Info auf Deutsch: Lajos Káposzta 0036209466727